Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
1. Zieldefinition
a.
Der Markt Bad Bocklet führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
b.
Zeitgleich führt der Markt Bad Bocklet ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
2. Unterversorgungssituation
Der Markt Bad Bocklet (Einwohner: 4.560, Landkreis Bad Kissingen) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Das sind insbesondere die Gemeindeteile Steinach, Roth und Nickersfelden.
Der Markt Bad Bocklet hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Gemeindeteile ergibt. Das Ergebnis kann hier eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Ziffer 8) angefordert werden.
Die betroffenen Gemeindeteile können der Auswertung der Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie entnommen werden.
3. Zieldefinition
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
4. Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
• Vorstellung des Netzbetreibers
• Referenzen
• Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
• Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
• Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
• Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
• Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
• Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
• Zeitpunkt der Inbetriebnahme
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
a. Bewertungskriterien
• Erschließungsgrad
• Höhe der Endkundenpreise
• Zuschussbedarf
• Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
• Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.
b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Anderen Netz- und Dienstbetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
c. Netzbetrieb
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
6. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
7. Fristen
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 27.09.2009 beim Breitbandpaten des Marktes Bad Bocklet eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 30.10.2009 beim Breitbandpaten des Marktes Bad Bocklet eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
8. Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate:
Paul Back
Markt Bad Bocklet
Frankenstraße 1
97708 Bad Bocklet
Tel.: 09708/9122-12
Fax: 09708/9122-22
Näheres finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:
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