Ihre Gästekarte

Ihre Gästekarte beinhaltet folgende Leistungen
 

In Bad Bocklet beträgt die Kurtaxe pro Person und Tag 2,10 €. Dafür erhalten Sie von Ihrem Vermieter bei Ankunft die Gästekarte von Bad Bocklet.

Sie erhalten die Gästekarte bei Anreise von Ihrem Vermieter. Wenn Sie Fragen zu den Vorteilen Ihrer Gästekarten haben, wenden Sie sich gerne an die Touris-Info.

Kostenfrei nutzen Sie mit der Gästekarte 

  • die täglichen Kurkonzerte
  • die Trinkkur mit dem Bad Bockleter Heilwasser
  • die geführten Wanderungen und Fahrradtouren, historische und botanische Führungen in und um Bad Bocklet
  • den historischen Lesesaal des Brunnenbaus mit zahlreichen Tageszeitungen, Magazinen und Büchern
  • den Linienbus nach Bad Kissingen
  • den Bäderlandbus zum Besuch der vier Nachbarbäder (Mai-Oktober) 
  • das Internet in der Tourist-Info
  • Kurgastsingen oder die kreativen Angebote der Tourist-Info
  • 1x freier Eintritt in das Bad Kissinger Spielcasino
    wöchentlich geführte Nordic Walking Tour (Mai bis September)

Ermäßigung erhalten Sie

  • bei Eintrittspreisen von verschiedenen Sonderveranstaltungen der Staatsbad & Touristik Bad Bocklet GmbH
  • beim Besuch der drei Museen auf Schloss Aschach
    bei der Internet-WLAN-Nutzung im Lesesaal

In Bad Bocklet zu Gast - in 4 Nachbarbädern willkommen

Ihre Gästekarte hat auch Gültigkeit in den vier benachbarten Bädern des Bäderlandes Bayerische Rhön und zwar in Bad Kissingen, Bad Brückenau, Bad Neustadt und Bad Königshofen. Ihre Vorteile sind z.B.

  • freier Eintritt zu allen Kurkonzerten
  • Nutzung der Trinkkur in den anderen vier Bädern
  • freie Teilnahme an Führungen, Wanderungen und Touren der jeweiligen Kurverwaltungen
  • zahlreiche Ermäßigungen beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen, diversen Sportstätten u.v.m.

Kurtaxermäßigung/-berfreiung

Die Staatsbad und Touristik Bad Bocklet GmbH gewährt in bestimmten Fällen Kurtaxermäßigungen. Für Inhaber eines Schwerbehinderten-ausweises (mind. 50% Erwerbsminderung) beträgt die Kurtaxe pro Person und Tag € 1,60.
Von der Zuzahlung der Kurtaxe sind befreit: Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Begleitung von Familienangehörigen. 

 

 



Kontakt | Impressum | Sitemap | Newsletter